Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 367 Bundesagentur für Arbeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 59
Nach Gewicht
- BFH, 25.09.2014 – III R 25/13Kindergeld; Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für ArbeitZitiert von 12
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 – 2 S 140/22
- VG Saarland Saarlouis, 08.06.2010 – 2 K 438/09
- VG Saarland Saarlouis, 08.06.2010 – 2 K 658/09Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 08.06.2010 – 2 K 1680/09Zitiert von 4
- VG Potsdam, 19.02.2015 – VG 2 K 1870/13
Zuletzt entschieden
- BAG, 20.02.2025 – 6 AZR 32/24Insolvenzanmeldung - Bestimmtheit - SchriftlichkeitZitiert von 2
- BSG, 12.12.2024 – B 12 R 11/22 RTragung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit bei Beziehern von Arbeitslosengeld, denen rückwirkend eine vorgezogene Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wird und die von der Bundesagentur für Arbeit bis zum Beginn der laufenden Rentenzahlung weiter Arbeitslosengeld erhaltenZitiert von 2
- LSG Bayern, 09.12.2024 – L 20 KR 389/22
59 Entscheidungen zu § 367 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 367 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/367#abs-1 (1) Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/367#abs-2 (2) Die Bundesagentur gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die Bundesagentur kann besondere Dienststellen errichten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/367#abs-3 (3) Die Regionaldirektionen tragen Verantwortung für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Zur Abstimmung der Leistungen der Arbeitsförderung mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie mit den Landesregierungen zusammen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/367#abs-4 (4) Die Bundesagentur hat ihren Sitz in Nürnberg.